Einbruchmeldetechnik

Neue VdS 2311 für Planung und Einbau gilt seit 01.01.2019

Am 31.12.2018 endete die Übergangsfrist für die Richtlinie VdS 2311: 2010-11 zur Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen einschließlich ihrer Ergänzungen S1 und S2. Somit gilt seit dem 01.01.2019 ausschließlich die VdS 2311: 2017-04 und damit verbunden, die Fernalarmierung über die IP-Übertragungswege SP4 und DP4.

Exklusives Sicherheitsnetzwerk für BHE-Mitglieder

Anlässlich der Mitgliederversammlung in München wurde das neu eingerichtete BHE-Sicherheitsnetzwerk vorgestellt. Hierzu hat der BHE ein Rahmenabkommen mit der Alec GmbH in Dortmund vereinbart, das den Mitgliedern den Zugang zu einem exklusiven, nicht öffentlichen Sicherheitsnetz ermöglicht.