Einbruchmeldetechnik

Neue VdS 2311 für Planung und Einbau gilt seit 01.01.2019

Am 31.12.2018 endete die Übergangsfrist für die Richtlinie VdS 2311: 2010-11 zur Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen einschließlich ihrer Ergänzungen S1 und S2. Somit gilt seit dem 01.01.2019 ausschließlich die VdS 2311: 2017-04 und damit verbunden, die Fernalarmierung über die IP-Übertragungswege SP4 und DP4.