Mit verschiedenen Programmen unterstützt der Staat private Einbruchschutzmaßnahmen.
Heute hat die KfW-Bankengruppe darüber informiert, dass ab sofort keine Anträge mehr im KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ gestellt werden können. Somit sind u.a. keine Zuschüsse mehr für Alarmanlagen möglich. Die entsprechenden Fördermittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für das Jahr 2022 sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Anträge sind von dem Stopp nicht betroffen.
Ob im Jahr 2023 neue Fördermittel bereitgestellt werden, ist derzeit unklar. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.